Spenden

Der eingetragene Verein, der rein ehrenamtlich geführt wird, verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Alle Zuwendungen sind steuerlich absetzbar:
Wir sind wegen Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 und 7 AO) und der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, StNr 27/655/52874, vom 29.08.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum von 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Für Spenden bis 300 € an einen gemeinnützigen Verein wie den unsrigen ist ein vereinfachter Spendennachweis- ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug) – zulässig. Gleichzeitig ist nachzuweisen, dass der Verein einen steuerbegünstigten Zweck verfolgt, was sich aus dieser Seite ergibt.

Unsere Kontoverbindung lautet:

Deutsche Bank AG
IBAN: DE23100700000882251200
BIC: DEUTDEBBXXX
Freunde Junger Musiker e.V. Berlin